Zwei ältere Businesspersonen im Cartoon-Stil surfen auf Wellen, symbolisieren „AI-nability“ – die Fähigkeit, souverän mit KI-Technologien umzugehen.

KI-Weiterbildung im EU AI Act – die nächste Stufe greift

KI-Weiterbildung im EU AI Act

Jetzt aktiv werden - ab August 2025 greift die nächste Stufe

Am 2. Februar 2025 wurde bereits die Schulungspflicht nach Artikel 4 wirksam – Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, müssen Basiswissen zu KI, Risiken und ethischer Nutzung nachweisen. Doch der nächste Meilenstein steht unmittelbar bevor: Ab dem 2. August 2025 tritt eine neue, strengere Stufe der EU-KI-Verordnung in Kraft – mit konkreten Pflichten für Anbieter und Anwender von generativen oder sogenannten General‑Purpose-AI-Modellen (ChatGPT & Co.).

Was gilt:

  • seit 02.02.2025   Schulungspflicht für Mitarbeitende - Basiswissen zu KI-Systemen
  • ab 02.08.2025    Governance, Transparenz und Dokumentation für generative KI und GPAI
  • Für Nutzer: Es reicht nicht mehr, Basiswissen zu haben. Sie brauchen Strukturen, die Transparenz, Datenethik und Gouvernance sicherstellen.
  • Für Anbieter: Wenn Sie KI-Tools intern oder extern einsetzen, brauchen Sie eine lückenlose Dokumentation – von Trainingsdaten bis Risk‑Checks.

Im Rahmen unserer Arbeit haben wir ein zweistufiges Grid-Modell entwickelt, das Unternehmen hilft, den EU AI Act praxisnah umzusetzen:

  1. Use‑Case-Klärung & Risikoeinstufung

    Welche KI-Anwendungen sind im Einsatz? Welche Risiken (nach AI Act) ergeben sich daraus?

  2. Kompetenzraster (KI-Grid)

    Welche Fähigkeiten brauchen Mitarbeitende auf welchem Level? Wir unterscheiden nach Rollen, Anwendungsnähe und Verantwortungstiefe – vom Grundlagenwissen bis zur Entscheidungskompetenz in Governance-Prozessen.

Ergebnis: Ein skalierbares, auditierbares Modell, das Lernkultur, Sicherheit und Verantwortung miteinander verbindet – und sich ideal zur Vorbereitung auf die August-Stufe des EU AI Act eignet.

Mehr dazu bei im Blogbeitrag der CLC (Stand 21.05.2025) und direkt im Gespräch mit uns.

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