Fördermittel für Beratung & Coaching

…für KMU

Eine professionelle Beratung zur Transformation des Unternehmens sichert dessen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Aus diesem Grund wird diese Dienstleistung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gefördert.

Voraussetzungen

  • Sie haben weniger als 250 Beschäftigte
  • Ihr Jahresumsatz ist geringer als 50 Mio. Euro
  • Ihr Unternehmenssitz ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie beauftragen eine bei der BAFA registrierten Beraterin
    (Ellen Braun, Inhaberin und Founder von work&feelgood INSTITUT FÜR WORKSTYLE ist registriert)

Max. Fördersumme

  • Bemessungsgrundlage 3.500 €
  • 50% Förderung = 1.750 €

Antragsstellung

  • Die Förderung muss online bei der BAFA beantragt werden
  • Wir stellen diesen Antrag auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen in Ihrem Namen
  • Wir reichen nach Abschluss alle Daten auf Wunsch in Ihrem Namen bei der BAFA ein

Ausgenommen sind

  • Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Ärzt:innen, Heilpraktiker:innen, Psychotherapeut:innen, etc.
  • Erzeuger:innen landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse (Landwirtschaft, Fischerei etc.)
  • Religionsgemeinschaften und Stiftungen
  • Unternehmen im Insolvenzverfahren oder Zwangsvollstreckung

Detaillierte Informationen und Antragsstellung bei www.bafa.de oder einfach auf bei uns:

0170 – 16 34 034
hello@workandfeelgood.de
kostenfreier Videochat

…für Buchhandlungen, Verlage und Existenzgründungen in der Vorgründungsphase

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg ansässige, rechtlich eigenständige, mittelständisch strukturierte Verlage, Buchhandlungen und Existenzgründer:innen in der Vorgründungsphase
  • Nichtantragsberechtigt sind Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften beteiligt sind
  • De-minimis-Erklärung, d.h. dass der einem Unternehmen in drei Steuerjahren gewährte Gesamtbetrag der De-Minimis-Beihilfen den Schwellenwert von 200.000 EUR nicht überschreiten darf.

Max. Fördersumme

  • 2 Tagewerke / Jahr
  • Eigenanteil pro Tagewerk: 88 EUR (ohne Mitgliedschaft im Börsenverein) bzw. 44 EUR (mit Verbandsmitgliedschaft) zzgl. anfallender Mehrwertsteuer des gesamten Beratungshonorars, die wiederum als Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann.

Antragstellung

  • Antrag beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg
    (>>>Kostenfreier Download)
  • De-Minimis-Erklärung (>>>Kostenfreier Download) und De-minimis-Bescheinigung (>>>Kostenfreier Download)

Detaillierte Informationen beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg oder bei uns:

0170 – 16 34 034
hello@workandfeelgood.de
kostenfreier Videochat

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