Fördermittel für Beratung & Coaching
…für KMU
Eine professionelle Beratung zur Transformation des Unternehmens sichert dessen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Aus diesem Grund wird diese Dienstleistung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gefördert.
Voraussetzungen
- Sie haben weniger als 250 Beschäftigte
- Ihr Jahresumsatz ist geringer als 50 Mio. Euro
- Ihr Unternehmenssitz ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Sie beauftragen eine bei der BAFA registrierten Beraterin
(Ellen Braun, Inhaberin und Founder von work&feelgood INSTITUT FÜR WORKSTYLE ist registriert)
Max. Fördersumme
- Bemessungsgrundlage 3.500 €
- 50% Förderung = 1.750 €
Antragsstellung
- Die Förderung muss online bei der BAFA beantragt werden
- Wir stellen diesen Antrag auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen in Ihrem Namen
- Wir reichen nach Abschluss alle Daten auf Wunsch in Ihrem Namen bei der BAFA ein
Ausgenommen sind
- Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Ärzt:innen, Heilpraktiker:innen, Psychotherapeut:innen, etc.
- Erzeuger:innen landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse (Landwirtschaft, Fischerei etc.)
- Religionsgemeinschaften und Stiftungen
- Unternehmen im Insolvenzverfahren oder Zwangsvollstreckung
Detaillierte Informationen und Antragsstellung bei www.bafa.de oder einfach auf bei uns:
0170 – 16 34 034
hello@workandfeelgood.de
kostenfreier Videochat
…für Buchhandlungen, Verlage und Existenzgründungen in der Vorgründungsphase
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg ansässige, rechtlich eigenständige, mittelständisch strukturierte Verlage, Buchhandlungen und Existenzgründer:innen in der Vorgründungsphase
- Nichtantragsberechtigt sind Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften beteiligt sind
- De-minimis-Erklärung, d.h. dass der einem Unternehmen in drei Steuerjahren gewährte Gesamtbetrag der De-Minimis-Beihilfen den Schwellenwert von 200.000 EUR nicht überschreiten darf.
Max. Fördersumme
- 2 Tagewerke / Jahr
- Eigenanteil pro Tagewerk: 88 EUR (ohne Mitgliedschaft im Börsenverein) bzw. 44 EUR (mit Verbandsmitgliedschaft) zzgl. anfallender Mehrwertsteuer des gesamten Beratungshonorars, die wiederum als Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann.
Antragstellung
- Antrag beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg
(>>>Kostenfreier Download) - De-Minimis-Erklärung (>>>Kostenfreier Download) und De-minimis-Bescheinigung (>>>Kostenfreier Download)
Detaillierte Informationen beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg oder bei uns:
0170 – 16 34 034
hello@workandfeelgood.de
kostenfreier Videochat